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Vermietung von Sportgeräten

Schwingboden mieten


7 Bodenturnmatten
 Schwingbodenelemente
196m² aktive Fläche

SQAIR – Vermietung von Sportgeräten Schwingböden Airtrack

~ sqair / 14.14

Schwingboden mieten

Ihr könnt die Schwingböden für eure Generalprobe, euer Training oder auch direkt für Wettkämpfe mieten!

Folgende Angebote sind erhältlich:

  1. Eine Schwingbodenfläche  (14x14m) der Firma „Janssen Fritsen“  bestehend aus:
  • 45 biegeelastischen Druckverteilerplatten aus Spezialsperrholz á 2500×1250 mm
  • 10 Einzelplatten 1250×1250 mm
  •  7 Läufern 1400 x 200 mm mit einer Stärke von 35mm
  • Klettbänder, 14000  x 100 mm
  • 26 Umrandungselemente 2000 x 1000 x 110 mm

2. Eine Schwingbodenfläche (14x14m) der Firma Bänfer bestehend aus

  • 64 Schwingbodenelemente 1500 x 1500 mm, mit trapezförmigen Dämpfungsklötzen 
  • 81 Deckplatten 1500 x 1500 mm
  • 7 Läufern 1400 x 200 mm mit einer Stärke von 35mm
  • Klettbänder himmelblau, 1400  x 100 mm
  • 26 Umrandungselemente 2000 x 1000 x 110 mm

Beide Bodenflächen können Optional mit Blauen oder anthrazitfarbenen Läufern gemietet werden. Die Schwingboden bestehen aus robusten Birkenholzplatten mit einer Stärke von 9mm, welche an der Unterseite mit qualitativen Foamblocks (Schaumstoffblöcken) beklebt sind. 

3. Einen Airfloor der Firma Airtrack Factory bestehend aus

  • Airtrack Airfloor (14x14m)
  • Pumpensystem, das den gleichbleibenden Druck garantiert
  • verschiedene Drücke auswählbar
  • optional mit 7 Läufern 1400 x 200 mm
Alle drei Böden bieten Euch die nötige Schwungkraft und Absorptionsfähigkeit bei Landungen. Eine gute Federkraft ist genauso wichtig wie die gute Absorptionskraft, um beim Training neuer Elemente verletzungsfrei bleiben zu können. 
Beide Aspekte können euch unsere Böden bieten, ganz gleich ob Ihr einen Schwingboden oder den Airfloor wählt. Genau das sind auch die Gründe, weshalb ambitionierte Akrobaten*innen, Turner*innen, Cheerleader und Weitere es bevorzugen, auf einem Schwingboden ihre neuen Skills zu trainieren.

Eure Mietanfrage könnt Ihr über unser Kontaktformular stellen. Natürlich beantworten wir Euch gern auch Eure weiteren Fragen rund um das Thema Schwingbodenmiete.

Schaut Euch auch unsere Mietangebote für eine Tumblingbahn oder unseren Boden in der LITE Version an!

Mit 14x14m ergibt dieser Boden eine Gesamtfläche von 196m²

Mit 14x14m ergibt dieser Boden eine Gesamtfläche von 196m²

SQAIR – Vermietung von Sportgeräten Schwingböden Airtrack

Tumblingbahn mieten


1 Bodenturnmatte
Schwingbodenelemente
28m² aktive Fläche

~ sqair / 2.14

Tumblingbahn mieten

Solltet Ihr nur an einzelnen Elementen oder in kleinen Gruppen trainieren, bietet sich die Miete einer einzelnen Tumblingbahn als perfekte Alternative zur gesamten Bodenfläche an. Diese Option ermöglicht euch auf geringerem Raum ein perfektes Tumblingsetting aufzustellen.

Ihr habt die Auswahl zwischen zwei Tumblingbahnen. 

  1. Eine Tumblingbahn der Firma „Janssen Fritsen“. Die Tumblingbahn ist 2m breit und 14m lang. Sie besteht aus 12 biegeelastischen Druckverteilerplatten aus Spezialsperrholz á 250x125cm sowie einem blauen Läufer á 14x2m mit einer Stärke von 30mm. Des Weiteren sind Bestandteil der Miete 2 Klettbänder á 14m Länge mal 5cm Breite, um die einzelnen Bodenplatten miteinander fest zu verbinden.
  2. Eine Tumblingbahn der Firma „Spieth“, Modell „Stuttgart“. Diese Bahn ist 2m breit und 10m lang. Sie besteht aus 8 biegeelastischen Druckverteilerplatten aus Spezialsperrholz á 200x122cm und einer Platte á 200x58cm sowie 9 Deckplatten, die die einzelnen Platten zusammenhalten sowie einem Läufer á 14x2m mit einer Stärke von 30mm.

Beide Bahnen sind somit optimal geeignet, um darauf  jede Art von Tumbling Skill zu trainieren.

Unsere Tumblingbahnen bestehen aus robusten Birkenholzplatten, die an der Unterseite mit qualitativen Foamblocks (Schaumstoffblöcken bzw. Dämpfungsklötzen) beklebt sind.

Mit dieser Ausstattung, bieten die Tumblingbahnen Euch die Möglichkeit, alle Tumblingelemente unter optimalen Wettkampfvoraussetzungen zu trainieren. Dabei könnt Ihr von der super Federkraft profitieren und Euch gleichzeitig auf eine gute Absorptionsfähigkeit verlassen.

Eure Mietanfrage könnt Ihr über unser Kontaktformular stellen. Natürlich beantworten wir Euch gern auch Eure weiteren Fragen rund um das Thema Schwingbodenmiete.

Eine Tumblingbahn reicht Euch nicht? Dann schaut Euch doch mal die Angebote für unseren kompletten Schwingboden bzw. unsere Bodenturnfläche an!

2x14m Tumblingbahn – perfekt für ein effizientes Tumblingtraining

Bodenturnfläche mieten


7 Bodenturnmatten
196m² aktive Fläche

SQAIR – Vermietung von Sportgeräten Schwingböden Airtrack

~ sqair / 14.14 lite

Bodenturnfläche mieten

Wenn Ihr Euch für die Miete unserer Bodenturnfläche entscheidet, habt Ihr das perfekte Setting, um mit großen Teams auf einem ebenen und weichen Untergrund, Eure Routines zu trainieren.

Dieses Angebot ist für Mannschaften, die sich in der Sportart Teamgym mit ihrer Gruppenübung auf einen Wettkampf vorbereiten sowie für größere Akrobaten- und Turngruppen besonders geeignet, bei denen eine Bodenfläche ohne Schwingbodeneinheit benötigt wird.

Die Light – Version unserer Bodenfläche bietet Euch die Möglichkeit, eine einheitliche Ebene von 14x14m zu generieren.

Unser Angebot beinhaltet 7 Bodenläufer á 2x14m mit einer Stärke von 35mm sowie 6 Klettbänder á 14m Länge und 15cm Breite, um die Läufer miteinander zu verbinden.

Eure Mietanfrage könnt Ihr über unser Kontaktformular stellen. Natürlich beantworten wir Euch gern auch Eure weiteren Fragen rund um das Thema Schwingbodenmiete.

Schaut Euch auch unsere Mietangebote für den Schwingboden bzw. unsere Tumblingbahn an!

Mit 14x14m ergibt dieser Boden eine Gesamtfläche von 196m²

about our skills

Miroslaw Tam
Die Vision

Miroslaw Tam

Ich habe mir das Ziel gesetzt, eure sportlichen Bedingungen so angenehm wie möglich zu gestalten. Eine gemeinsame Fläche mit viel Leichtigkeit und einer geringeren Verletzungsgefahr soll eure sportliche Leistung maximieren.

Die Leidenschaft für Leistungssport, innovative Technologie und einzigartiges Design ist mein Antrieb. Ich verfüge über langjährige Erfahrung und breite Kenntnisse in unterschiedlichsten Fach- und Sportbereichen.
Dieses Wissen möchte ich dazu nutzen, um euer tägliches Training und eure Wettkämpfe erfolgreicher zu gestalten.

Miroslaw Tam

Meine Erfahrung als ehemaliger Leistungsturner und aktiver Cheerleader ist der Grundstein für die Auswahl der Sportgeräte und die Grundlage für die zukünftigen Entwicklungen. Ich überprüfe regelmäßig die Sportgeräte auf ihren Zustand und die Federkraft. Neben der Organisation und Vermarktung gebe ich mein Wissen über turnerische Elemente an engagierte Sportler*innen weiter.

~ miroslaw tam

Meine Erfahrung als ehemaliger Leistungsturner und aktiver Cheerleader ist der Grundstein für die Auswahl der Sportgeräte und die Grundlage für die zukünftigen Entwicklungen. Ich überprüfe regelmäßig die Sportgeräte auf ihren Zustand und die Federkraft. Neben der Organisation und Vermarktung gebe ich mein Wissen über turnerische Elemente an engagierte Sportler*innen weiter.

Miroslaw Tam

~ miroslaw tam

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Die Fotos unserer Website wurden aufgenommen von Kim Lena Sahin. Schaut doch mal auf ihrer Homepage vorbei und überzeugt Euch von ihren Fotografien: www.kimlenasahin.com Wir danken Dir für Deine professionelle Arbeit!

Bei den Videoaufnahmen wurden wir unterstützt von Leon Dittmar und Loris Fiedler. Auch Leon könnt Ihr buchen. Besucht Ihn doch mal auf seiner Seite: https://www.instagram.com/leolens_production/

Ein großes Dankeschön gilt auch all unseren Sportlerinnen und Sportlern. Ihr bringt SQAIR in Bewegung!

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Turnen
Im Turnen werden besondere Ansprüche an die Geräte gestellt, um den immer weiter entwickelnden hoch komplexen Elementen gerecht zu werden. Mit unserem Angebot möchten wir ambitionierte Turner*innen im Amateur- und Breitensport eine Möglichkeit bieten an diesen Elementen zu trainieren.
Cheerleading und Showgruppen
Unsere Bodenfläche ist perfekt für hohe Belastungen ausgelegt. Mit dieser Ausstattung können sich Cheerleading-Teams und Showgruppen optimal auf bevorstehende Meisterschaften vorbereiten. Mietet unseren Boden zum Beispiel für Euer Training, Eure Generelprobe oder Euer Showreel.
Tricking, Freerunning & Stuntmen
Im Tricking und Freerunning werden besondere Ansprüche an den Boden gestellt. Mit unserer Ausstattung entsprechen wir dem Hooked Battle Floor und möchten ambitionierte Tricker*innen, Freerunner*innen und auch Stuntmen*women etwas Gleichwertiges bieten.
Sportakrobatik und Artistik
Mit unseren Angeboten entsprechen wir den Anforderungen an die Bodenfläche im Wettkampfsport der Sportakrobatik und können auch für Artist*innen eine interessante Übungsfläche bieten.
Kampfsport
Auch im Kampfsport wie Capoeira, Karate, Kung Fu oder Ähnlichem werden schon lange nicht mehr einfache Judomatten eingesetzt, stattdessen werden sie mit einem Schwingböden erweitert. Unsere Angebote stellen eine optimale Ergänzung zu den bestehenden Matten dar.
Film und Fernsehen sowie Fotosessions
Unsere Bodenflächen und Tumblingbahnen können für Filmaufnahmen, Werbung oder Fotosessions gemietet werden. Dadurch können den Sportmodels sowie Schauspielern*innen optimale Bedingungen geboten werden, um die Aufnahmen authentisch werden zu lassen!
Für Aerobic und Tanz
Auch im Kampfsport wie Capoeira, Karate, Kung Fu o.ä. werden schon längst nicht mehr nur einfache Judomatten genutzt, sondern es werden Schwingböden eingesetzt. Unsere Bodenfläche besteht aus 9mm Birkenplatten und als Schwungeinheit werden Foamblocks (Schaumstoffklötze) eingesetzt. Die darüberliegenden Läufer sind 35mm dick.
Für Messebau
Wir bieten die Möglichkeit, für Filmaufnahmen, Werbung oder Fotosessions unseren Boden zu mieten. Die Bodenfläche besteht aus 9mm Birkenplatten und als Schwungeinheit werden Foamblocks (Schaumstoffklötze) eingesetzt. Die darüberliegenden Läufer sind 35mm dick.
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Unsere Ansprüche sind Eure Vorteile

  • Preiswerte Vermietung von Spring Floor (Schwingböden), Tumblingbahnen und Bodenturnflächen bundesweit.
  • Der Aufbau z.B. einer einzelnen Tumblingbahn dauert nicht länger, als der Aufbau einer Airtrack Matte. 
  • Auf einem Schwingboden können viele Personen und gesamte Teams gleichzeitig trainieren. 
  • Die Sprünge werden besonders gut absorbiert und Verletzungen kann vorgebeugt werden.

In immer mehr Sportarten wie z.B. im Cheerleading, der Sportakrobatik oder im Turnen, finden die Wettkämpfe ausschließlich auf Spring Floor statt. Für die Sportlerinnen und Sportler ist es wichtig, bereits im Training auf dem richtigen Wettkampfgerät Erfahrungen zu sammeln. Dadurch lassen sich Erfolge maximieren und Verletzungen vorbeugen.

Auch im Tricking und im Freerunning werden Spring Floor als Trainingsgerät genutzt, da die hochkomplexen Bewegungen und Tricks effektiver trainiert werden können.
Selbst im Kampfsport, wie z.B. Caipoeira, Kung Fu und Karate wird schon längst nicht mehr nur auf ordinären Judomatten trainiert.

Ihr möchtet einen Boden mieten? Dann schaut doch mal bei unseren Angeboten!

 

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Kontakt SQAIR
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SQAIR -Rentals

Inhaber: Miroslaw Tam
Landsberger Allee 247

13055 Berlin

kontakt(at)sqair-rentals.de
www.sqair-rentals.de

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Sqair
Inh.: Miroslaw Tam 
Landsberger Allee 247
13055 Berlin

Telefon: 0163 2526475
Email:     kontakt(at)sqair.de

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr

Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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Urheberrecht
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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen SQAIR – Inh. Miroslaw Tam
für die Vermietung beweglicher Sachen

§ 1 Allgemeines

Verträge der Firma SQAIR – Inh.: Miroslaw Tam, Landsberger Allee 247, 13055 Berlin (nachfolgend „Vermieter“) werden nur unter den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) vereinbart, soweit nicht im Einzelnen etwas anderes vereinbart wird.

Gegenbestätigungen des Mieters unter Hinweis auf dessen Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen. Allgemeine Vertragsbedingungen des Mieters werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie vom Vermieter ausdrücklich anerkannt wurden.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

Die Angebote des Vermieters sind stets freibleibend und unverbindlich.

Es gilt der jeweilige Mietzins des Vermieters, der auf Anfrage, oder durch Angebot bzw. Prospekt mitgeteilt wird. Der Mietzins wird für jeden angefangenen Tag der Überlassung der Mietsache mit einer vollen Tagesmiete berechnet. Eine Erhöhung der Miete während der vertraglichen Mietdauer ist ausgeschlossen.

Vertrage kommen nur durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Erfüllung seitens des Vermieters mit dem Inhalt dieser AGB zustande. Der Mieter ist an seinen erteilten Auftrag für die Dauer von zwei Wochen ab Unterzeichnung des Auftrages gebunden. Nach schriftlicher Auftragsbestätigung des Vermieters gelten die Regelungen gemäß dieser AGB.

Der Vermieter behält sich das Recht vor, eine Kaution und/ oder Vorkasse zu erheben.

(1.) Abholung

Hat der Mieter im Auftrag einen Abholtermin angegeben, so wird dieser erst durch die schriftliche Bestätigung des Vermieters verbindlich. Die Miete ist für die gesamte Mietzeit im Voraus per Überweisung, Verrechnungsscheck oder in bar zu entrichten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Bei Mietzeiten von über einem Monat ist die Miete für den ersten Monat im Voraus per Überweisung, Verrechnungsscheck oder in bar und für die Folgemonate jeweils bis zum 3. Werktag eines jeden Monats kostenfrei per Überweisung zu entrichten.

Der Mieter ist bei vereinbarter Abholung verpflichtet, die Mietsache auf eigene Kosten beim Vermieter abzuholen.

(2.) Lieferung

Hat der Mieter im Auftrag einen Liefertermin angegeben, so wird dieser erst durch die schriftliche Bestätigung des Vermieters verbindlich. Die Miete für die gesamte Mietzeit ist spätestens eine Woche vor dem verbindlichen Liefertermin per Überweisung oder Verrechnungsscheck oder alternativ bei Lieferung im Voraus bar zu entrichten.

Bei Mietzeiten von über einem Monat ist die Miete für den ersten Monat spätestens eine Woche vor dem verbindlichen Liefertermin per Überweisung oder Verrechnungsscheck oder alternativ bei Lieferung im Voraus bar und für die Folgemonate jeweils bis zum 3. Werktag eines jeden Monats kostenfrei per Überweisung zu entrichten.

Bei vereinbarter Lieferung erfolgt die Lieferung an die vom Mieter im Auftrag angegebene Adresse, sofern nichts anderes vereinbart wird. Der Transport beinhaltet den Transport der Mietsache bis zur Bordsteinkante des Bestimmungsortes sowie die Abholung ab derselbigen. Die Zufahrt muss für LKW befahrbar, ausreichend befestigt und breit sein.

Der Montageort muss frei von fremden Gegenständen, besenrein gereinigt und erforderlichenfalls beheizbar sein. Für Schäden, die aufgrund der Beschaffenheit des Untergrundes entstanden sind (z.B. kleine Steinchen oder Splitter im Parkettboden o.ä. haftet der Mieter. Die für Lkw befahrbare, ausreichend befestigte Zufahrt sowie die Zugänge zum Montageort müssen ebenerdig, stufenlos und ausreichend breit sein. Der Montageort muss erforderlichenfalls zum Schutz vor Diebstahl und Vandalismus geschlossen und abschließbar sein.

(3.) Lieferung mit Installation

Hat der Mieter im Auftrag angegeben, er wünsche die Lieferung der Mietsache mit Installation, gilt § 2 (2.) dieser AGB entsprechend. Die Installation erfolgt durch den Vermieter bzw. seine Erfüllungsgehilfen bei Lieferung. Für die Installation bzw. Deinstallation der Mietsache (Schwingboden, Airfloor) werden vom Vermieter und seinen Erfüllungsgehilfen drei Zeitstunden (Schwingboden) bzw. eine Zeitstunde(Airfloor) veranschlagt. Hat der Mieter im Auftrag angegeben, er wünsche die Lieferung der Mietsache mit Installation, so muss der Mieter dem Vermieter mindestens drei Stunden vor und drei Stunden nach der Veranstaltung, Zugang zum Veranstaltungsort gewähren. Sollten weitere Helfer*innen durch den Mieter gestellt werden, die beim Auf- bzw. Abbau unterstützen, mindert dies nicht die Kosten für den Mieter, die der Vermieter für den Auf- bzw. Abbau der Mietsache verlangt. Der Vermieter bzw. seine Erfüllungsgehilfen kommt allein durch seine Anwesenheit beim Auf- bzw. Abbau der Mietsache, seiner Pflicht nach, diese Leistung zu erfüllen. Die Installation beinhaltet den Auf- bzw. Abbau der Mietsache am Montageort, nicht den Transport vom LKW zum Montageort und zurück. Wird der Transport vom LKW zum Montageort vom Mieter gewünscht, bedarf dies gesonderte Absprachen, die jeweils im Mietvertrag festgehalten werden sowie, je nach den örtlichen Begebenheiten, zusätzliche Zeit und Kosten (Auf- und Abbau “Premium”).

§ 3 Bestimmungen bei Übergabe der Mietsache

(1.) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache vor Beginn der Abwesenheit bzw. des geplanten Einsatzes durch Inbetriebnahme auf ordnungsgemäße Funktion zu

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Allgemeine Geschäftsbedingungen SQAIR – Inh. Miroslaw Tam
für die Vermietung beweglicher Sachen

überprüfen. Stellt der Mieter dabei Mängel fest, so ist er verpflichtet, dem Vermieter diese unverzüglich anzuzeigen. Das gilt nicht, wenn Lieferung mit Installation (§ 2 (3.) dieser AGB) vereinbart ist.

(2.) Hat der Vermieter die Mängel zu vertreten, so ist der Vermieter verpflichtet und berechtigt, vertragswesentliche Mängel jederzeit zu beseitigen oder beseitigen zu lassen und die hierbei entstehenden Kosten zu tragen. Während der Mängelbeseitigung ist der Mieter von der Zahlung des Mietzinses befreit. Sofern dem Vermieter die Beseitigung des Mangels nicht gelingt, kann der Mieter Herabsetzung des Mietzinses oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

(3.) Die Rückgabe der Mietsache hat in ordnungsgemäßem Zustand zu erfolgen. Falls nicht, hat der Mieter für die Zeit, bis die Instandsetzung abgeschlossen ist, den zum Vertragsabschluss gültigen Tagesmietzins zu erstatten.

§ 4 Mietdauer

Das Mietverhältnis beginnt an dem Tag, an dem die Mietsache beim Vermieter abgeholt wird bzw. der Vermieter die Mietsache liefert. Das Mietverhältnis endet frühestens mit Ablauf der vertraglichen Mietdauer. Die Rückgabe der Mietsache durch den Mieter kann nur während der Geschäftszeiten des Vermieters an dessen Firmensitz erfolgen.

Auf Wunsch des Vermieters ist die Mietsache auch an einem anderen Ort als der Firmensitz des Vermieters zurückzugeben.

Wird die Mietsache nicht vertragsgemäß zurückgegeben oder steht die Mietsache zum vereinbarten Abholtermin nicht für die Abholung durch den Vermieter bereit, ist je angefangenem Tag eine volle Tagesmiete an den Vermieter zu zahlen. Verlängerungen der Mietdauer sind in jedem Fall mit dem Vermieter abzusprechen und bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses gem. § 545 BGB ist ausgeschlossen. Ergänzend gilt § 546a BGB mit der Maßgabe, dass Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten bleibt.

§ 5 Aufrechnungsverbot

Ein Aufrechnungsrecht des Mieters besteht nicht bei bestrittenen sowie nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen.

§ 6 Kündigung / Rücktritt

Das Mietverhältnis läuft auf bestimmte Zeit. Die vertragliche Mietdauer läuft vom schriftlich durch den Vermieter bestätigten Abhol- bzw. Liefertermin bis zu dem vom Mieter im Auftrag angegebenen Endtermin. Während der vertraglichen Mietdauer ist eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses für beide Vertragsparteien ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

Tritt der Mieter vor Beginn der vertraglichen Mietdauer vom Mietvertrag zurück, werden 30 % der Miete gemäß der vertraglichen Mietdauer berechnet. Erfolgt ein Rücktritt weniger als sieben Tage vor Beginn der vertraglichen Mietdauer, werden 50 % der Miete, bei weniger als zwei Tagen die volle Miete gemäß der vertraglichen Mietdauer berechnet. Die Regelungen VI. Abs. 2 S. 1 u. 2. dieser AGB gelten nicht, wenn der Mieter nachweist, dass dem Vermieter überhaupt kein oder kein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

§ 7 Haftung / Pflichten des Mieters

Der Mieter haftet für von ihm zu vertretende Beschädigungen der Mietsache mit den Reparaturkosten. Bei von ihm zu vertretendem Verlust, Abhandenkommen oder Diebstahl der Mietsache haftet der Mieter mit dem Wiederbeschaffungswert.

Für die Zeit des Ausfalls der Mietsache bei notwendiger Wiederbeschaffung oder Reparatur aufgrund vom Mieter zu vertretender Beschädigung, Verlust, Abhandenkommen oder Diebstahl der Mietsache ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter die dadurch bedingten Kosten und Umsatzausfälle in Rechnung zu stellen.

Der Mieter ist nicht berechtigt, Dritten die Mietsache weiterzuvermieten, Rechte aus dem Vertrag abzutreten oder Rechte jedweder Art an der Mietsache einzuräumen. Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme oder Pfändung Rechte an der Mietsache geltend machen, ist der Mieter verpflichtet, dem Dritten unverzüglich schriftlich die Tatsache des Eigentums des Vermieters mitzuteilen und den Vermieter unverzüglich schriftlich zu informieren.

§ 8 Haftung des Vermieters

Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels der Mietsache nach § 536 a Abs. 1 BGB wird ausgeschlossen.

Der Schadensersatzhaftung des Vermieters bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie aus unerlaubter Handlung sind auf typischerweise entstehende und vorhersehbare Schäden begrenzt, sofern dem Vermieter nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Dasselbe gilt, wenn gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters handeln und einen Schaden verursachen. Die Schadensersatzhaftung des Vermieters sowie seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen bei der Verletzung von Nebenpflichten wird ausgeschlossen, sofern dem Vermieter, seinem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Die Begrenzung und der Ausschluss der Schadensersatzhaftung des Vermieters gelten nicht bei Schäden an Körper, Gesundheit oder Verlust des Lebens.

§ 9 Sonstige Bestimmungen

1. Anwendbares Recht

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Allgemeine Geschäftsbedingungen SQAIR – Inh. Miroslaw Tam
für die Vermietung beweglicher Sachen

Es gilt ausschließlich des Rechts der Bundesrepublik Deutschland. Informationspflicht gem. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§ 36 VSBG): Der Vermieter ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

2. Datenschutz

Der Mieter ist damit einverstanden, dass ihn betreffende Daten, soweit sie für die ordnungsgemäße Abwicklung der Aufträge erforderlich sind, vom Vermieter gespeichert werden.

© SQAIR – Inhaber: Miroslaw Tam, Fassung 11-2024

Allgemeine Mietbedingungen

 SQAIR Rentals

Inhaber: Miroslaw Tam

für die Vermietung beweglicher Sachen.

§ 1

Allgemeines

Verträge der Firma SQAIR Rentals Inhaber: Miroslaw Tam, Landsberger Allee 247, 13055 Berlin (nachfolgend
„Vermieter“) werden nur unter den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) vereinbart,
soweit nicht im Einzelnen etwas anderes vereinbart wird.
Gegenbestätigungen des Mieters unter Hinweis auf dessen Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen.
Allgemeine Vertragsbedingungen des Mieters werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie vom Vermieter ausdrücklich
anerkannt wurden.

§ 2

Zustandekommen des Vertrages

Die Angebote des Vermieters sind stets freibleibend und unverbindlich.
Es gilt der jeweilige Mietzins des Vermieters, der auf Anfrage, oder durch Angebot bzw. Prospekt mitgeteilt wird. Der Mietzins wird für jeden angefangenen Tag der Überlassung der Mietsache mit einer vollen Tagesmiete berechnet. Eine Erhöhung der Miete während der vertraglichen Mietdauer ist ausgeschlossen. Verträge kommen nur durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Erfüllung seitens des Vermieters mit dem Inhalt
dieser AGB zustande. Der Mieter ist an seinen erteilten Auftrag für die Dauer von zwei Wochen ab Unterzeichnung des Auftrages gebunden. Nach schriftlicher Auftragsbestätigung des Vermieters gelten die Regelungen gemäß dieser AGB. Der Vermieter behält sich das Recht vor, eine Kaution und/ oder Vorkasse zu erheben.

(1.) Abholung
Hat der Mieter im Auftrag einen Abholtermin angegeben, so wird dieser erst durch die schriftliche Bestätigung des Vermieters verbindlich. Die Miete ist für die gesamte Mietzeit im Voraus per Überweisung, Verrechnungsscheck oder in bar zu entrichten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Bei Mietzeiten von über einem Monat ist die Miete für den ersten Monat im Voraus per Überweisung, Verrechnungsscheck oder in bar und für die Folgemonate jeweils bis zum 3. Werktag eines jeden Monats kostenfrei per
Überweisung zu entrichten. Der Mieter ist bei vereinbarter Abholung verpflichtet, die Mietsache auf eigene Kosten beim Vermieter abzuholen.

(2.) Lieferung
Hat der Mieter im Auftrag einen Liefertermin angegeben, so wird dieser erst durch die schriftliche Bestätigung des Vermieters verbindlich. Die Miete für die gesamte Mietzeit ist spätestens eine Woche vor dem verbindlichen
Liefertermin per Überweisung oder Verrechnungsscheck oder alternativ bei Lieferung im Voraus bar zu entrichten. Bei Mietzeiten von über einem Monat ist die Miete für den ersten Monat spätestens eine Woche vor dem verbindlichen Liefertermin per Überweisung oder Verrechnungsscheck oder alternativ bei Lieferung im Voraus bar und für die Folgemonate jeweils bis zum 3. Werktag eines jeden Monats kostenfrei per Überweisung zu entrichten. Bei vereinbarter Lieferung erfolgt die Lieferung an die vom Mieter im Auftrag angegebene Adresse, sofern nichts anderes vereinbart wird.

(3.) Lieferung mit Installation
Hat der Mieter im Auftrag angegeben, er wünsche die Lieferung der Mietsache mit Installation, gilt § 2 (2.) dieser AGB entsprechend. Die Installation erfolgt durch den Vermieter bei Lieferung.

§ 3

Bestimmungen bei Übergabe der Mietsache

(1.) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache vor Beginn der Abwesenheit bzw. des geplanten Einsatzes durch Inbetriebnahme auf ordnungsgemäße Funktion zu überprüfen. Stellt der Mieter dabei Mängel fest, so ist er verpflichtet, dem Vermieter diese unverzüglich anzuzeigen. Das gilt nicht, wenn Lieferung mit Installation (§ 2 (3.) dieser AGB) vereinbart ist.

(2.) Hat der Vermieter die Mängel zu vertreten, so ist der Vermieter verpflichtet und berechtigt, vertragswesentliche Mängel jederzeit zu beseitigen oder beseitigen zu lassen und die hierbei entstehenden Kosten zu tragen. Während der Mängelbeseitigung ist der Mieter von der Zahlung des Mietzinses befreit. Sofern dem Vermieter die Beseitigung des Mangels nicht gelingt, kann der Mieter Herabsetzung des Mietzinses oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

(3.) Die Rückgabe der Mietsache hat in ordnungsgemäßem Zustand zu erfolgen, falls nicht hat der Mieter für die Zeit, bis die Instandsetzung abgeschlossen ist, den zum Vertragsabschluss gültigen Tagesmietzins zu erstatten.

§ 4

Mietdauer

Das Mietverhältnis beginnt an dem Tag, an dem die Mietsache beim Vermieter abgeholt wird bzw. der Vermieter die Mietsache liefert. Das Mietverhältnis endet frühestens mit Ablauf der vertraglichen Mietdauer. Die Rückgabe der Mietsache durch den Mieter kann nur während der Geschäftszeiten des Vermieters an dessen Firmensitz erfolgen.
Auf Wunsch des Vermieters ist die Mietsache auch an einem anderen Ort als der Firmensitz des Vermieters zurückzugeben.
Wird die Mietsache nicht vertragsgemäß zurückgegeben oder steht die Mietsache zum vereinbarten Abholtermin nicht für die Abholung durch den Vermieter bereit, ist je angefangenem Tag eine volle Tagesmiete an den Vermieter zu zahlen. Verlängerungen der Mietdauer sind in jedem Fall mit dem Vermieter abzusprechen und bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses gem. § 545 BGB ist
ausgeschlossen. Ergänzend gilt § 546a BGB mit der Maßgabe, dass Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten bleibt.

§ 5

Aufrechnungsverbot

Ein Aufrechnungsrecht des Mieters besteht nicht bei bestrittenen sowie nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen.

§ 6

Kündigung / Rücktritt

Das Mietverhältnis läuft auf bestimmte Zeit. Die vertragliche Mietdauer läuft vom schriftlich durch den Vermieter bestätigten Abhol- bzw. Liefertermin bis zu dem vom Mieter im Auftrag angegebenen Endtermin. Während der vertraglichen Mietdauer ist eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses für beide Vertragsparteien ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Tritt der Mieter vor Beginn der vertraglichen Mietdauer vom Mietvertrag zurück, werden 30 % der Miete gemäß der vertraglichen Mietdauer berechnet. Erfolgt ein Rücktritt weniger als sieben Tage vor Beginn der vertraglichen Mietdauer, werden 50% der Miete, bei weniger als zwei Tagen die volle Miete gemäß der vertraglichen Mietdauer berechnet. Die Regelungen VI. Abs. 2 S. 1 u. 2. dieser AGB gelten nicht, wenn der Mieter nachweist, dass dem Vermieter überhaupt kein oder kein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

§ 7

Haftung / Pflichten des Mieters

Der Mieter haftet für von ihm zu vertretende Beschädigungen der Mietsache mit den Reparaturkosten. Bei von ihm zu vertretendem Verlust, Abhandenkommen oder Diebstahl der Mietsache haftet der Mieter mit dem
Wiederbeschaffungswert. Für die Zeit des Ausfalls der Mietsache bei notwendiger Wiederbeschaffung oder Reparatur aufgrund vom Mieter zu
vertretender Beschädigung, Verlust, Abhandenkommen oder Diebstahl der Mietsache ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter die dadurch bedingten Kosten und Umsatzausfälle in Rechnung zu stellen. Der Mieter ist nicht berechtigt, Dritten die Mietsache weiterzuvermieten, Rechte aus dem Vertrag abzutreten oder Rechte jedweder Art an der Mietsache einzuräumen. Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme oder Pfändung Rechte an der Mietsache geltend machen, ist der Mieter verpflichtet, dem Dritten unverzüglich schriftlich die Tatsache des Eigentums des Vermieters mitzuteilen und den Vermieter unverzüglich schriftlich zu informieren.

§ 8

Haftung des Vermieters

Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels der Mietsache nach § 536 a Abs. 1 BGB wird ausgeschlossen.
Der Schadensersatzhaftung des Vermieters bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie aus unerlaubter Handlung sind auf typischerweise entstehende und vorhersehbare Schäden begrenzt, sofern dem Vermieter nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Dasselbe gilt, wenn gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters handeln und einen Schaden verursachen. Die Schadensersatzhaftung des Vermieters sowie seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen bei der Verletzung von Nebenpflichten wird ausgeschlossen, sofern dem Vermieter, seinem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Die Begrenzung und der Ausschluss der Schadensersatzhaftung des Vermieters gelten nicht bei Schäden an Körper,
Gesundheit oder Verlust des Lebens.

§ 9

Sonstige Bestimmungen

1. Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Informationspflicht gem. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§ 36 VSBG): Der Vermieter ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor
einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

2. Datenschutz
Der Mieter ist damit einverstanden, dass ihn betreffende Daten, soweit sie für die ordnungsgemäße Abwicklung der Aufträge erforderlich sind, vom Vermieter gespeichert werden.

Datenschutzerklärung

Datenschutz

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Verantwortlicher

Sqair Rentals

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Landsberger Allee 247
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